Zwischentexte
Beitritt als Genossenschafter
Die Aufnahme in die Genossenschaft erfolgt nach schriftlichem Beitrittsgesuch mit Vorstandsbeschluss. Die Rechte und Pflichten der Genossenschafter können den entsprechenden Statuten und Reglementen entnommen werden. Es fällt kein jährlich wiederkehrenden Mitgliedsbeitrag an. Der Mindestanteil für Genossenschaftsmitglieder beträgt CHF 1000.